2.Nichtteilnahme am Grillseminar
Bei Nichtteilnahme eines Teilnehmers am Grillseminar besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Seminargebühr. Sofern der Teilnehmer nachweist, dass die Teilnahme unverschuldet war, sind wir berechtigt die Kosten, die für den nicht teilnehmenden Teilnehmer im Hinblick auf dieses Grillseminar angefallen sind, zu berechnen und von der bezahlten Seminargebühr einzubehalten.3. Hygiene
Für Personen, die sich mit einem ansteckenden Krankheitserreger -insbesondere mit einem ansteckenden Virus- infiziert haben, Oder die typischen Symptome einer Infektion zeigen, ist der Besuch eines Grillseminars nicht gestattet.
4. Absage von Grillseminaren
Wir behalten uns die Absage von Grillseminaren stets vor, ohne dass es eines diesbezüglichen Grundes bedarf.
5. Wertgutschein
Der im Wertgutschein angegebene Betrag lautet auf Euro. Der dort angegebene Betrag wird für einen Teilnehmer auf dessen Wunsch auf unsere Seminargebühren verrechnet.Der Teilnehmer hat bei Vorlage eines Gutscheines somit in Höhe der im Gutschein angegebenen Eurosumme keine Seminargebühren zu bezahlen.
Nach Ablauf von drei Jahren ab Ausstellung desjeweiligen Gutscheins verliert der Gutschein seine Wirkung und eine Verrechnung auf die Seminargebühren findet nicht mehr statt.
Wertgutscheine können neben Seminarbuchungen auch in unserem Ladengeschäft Oder für den Onlinekauf eingesetzt werden. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist jedoch nicht möglich.